Am 1.2.2023 wurde im Parlament das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie – mit erheblicher Verzögerung - in nationales Recht umgesetzt. Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedsstaaten der EU entsprechende Schutzmechanismen für Whistleblower einführen, um sicherzustellen, dass diese Personen vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, wenn sie im Rahmen des HSchG Gesetzesverstöße melden und Missstände aufzeigen.
Unternehmen in Österreich sind verpflichtet, ein unparteiisches und weisungsfreies Hinweisgebersystem zu etablieren, das Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Bewerbern und Lieferanten sowie Anteilseignern, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zum Unternehmen Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, zugänglich sein muss. Dies bringt auch eine Reihe von Vorteilen für das Unternehmen. So können durch anonyme Hinweise rasch Missstände im Unternehmen aufgedeckt werden, Schwachstellen und Fehler beseitigt sowie Betrugsfälle und Korruption wirksam bekämpft werden.
Was bedeutet das für Sie? Sie können über unsere Hinweisgeberplattform Verstöße zu folgenden Bereichen anonym melden:
Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verhinderung und Ahndung von bestimmten Straftaten, v.a. Amtsmissbrauch, Bestechung.
Wenn Sie einen Verstoß zu einem der genannten Bereiche melden, sind Sie durch das HSchG geschützt. Der Schutz beginnt mit Abgabe des Hinweises über unsere Hinweisgeberplattform. Voraussetzung für den Schutz durch das HSchG ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung aufgrund der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen hinreichende Gründe dafür hatten, die von Ihnen gegebenen Hinweise für wahr zu halten. Ihre Anonymität wird bei Nutzung unserer Hinweisgeberplattform durch technische Maßnahmen geschützt. Bitte beachten Sie aber, dass die von Ihnen übermittelten Informationen unter Umständen Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen könnten. Sollte sich nach Prüfung der von Ihnen übermittelten Informationen der Verdacht eines groben Missstandes oder gar eines (verwaltungs-)strafrechtlich relevanten Sachverhalts ergeben, sind wir verpflichtet, dies im notwendigen Umfang der Geschäftsführung unseres Auftraggebers oder allenfalls den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen.
Wissentlich falsche Meldungen sind mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 20.000,00 bedroht. Genau so streng bestraft werden jedoch auch Maßnahmen, die geeignet sind, einen Hinweisgeber zu behindern oder unter Druck zu setzen, weiters Verstöße gegen die Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit und Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Hinweisgeber.
Die Verarbeitung der in Hinweisen übermittelten personenbezogenen Daten ist für die Zwecke des HSchG zulässig (§ 8 HSchG). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss
- im öffentlichen Interesse liegen, Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu ahnden und zu diesem Zweck Hinweise zu geben und ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und
- auf Daten eingeschränkt werden, die zur Feststellung und Ahndung einer Rechtsverletzung benötigt werden.
Als Rechtsanwaltskanzlei wurden wir mit der Errichtung und der Implementierung eines externen, unabhängigen Hinweisgebersystems von unserem Auftraggeber betraut. Wir leisten Gewähr für Rechtssicherheit und vollständige Anonymität der Hinweisgeber unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Als Rechtsexperten prüfen wir die eingegangenen Meldungen inhaltlich und juristisch. Dazu ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt, den Sie melden möchten, möglichst konkret beschreiben. Sollten wir Rückfragen haben bzw. möchten wir Sie über die weiteren Schritte informieren, verwenden wir hierzu einen verschlüsselten Kanal zu Ihrem Postfach. Sprich : wir sehen nicht, wer der Absender der Meldung ist, , können darauf aber antworten. Sie erhalten nach Absenden Ihrer Nachricht umgehend eine Eingangsbestätigung und die Zugangsdaten, um mit uns anonym zu kommunizieren. Innerhalb von 10 Werktagen erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihre Nachricht über den verschlüsselten Kanal.
Durch das von uns betriebene Meldesystem gewährleisten wir absolute Vertraulichkeit und Anonymität.
Bitte beachten Sie, dass durch die Nutzung der Hinweisgeberplattform durch Sie kein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei begründet wird. Vielmehr besteht das Mandatsverhältnis ausschließlich gegenüber unserem Auftraggeber, der uns mit der Implementierung der Hinweisgeberplattform betraut hat. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten können wir daher Ihre Interessen nicht vertreten.